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Theologischer Ausschuss
Vorsitzender
Aufgaben
Der Ausschuss erhält in der Regel seine Aufträge vom KSV oder von der Kreissynode. Er beschäftigt sich mit theologischen Grundsatzfragen. Er berät die Kreissynode und den Kreissynodalausschuss in theologischen Fragen. Er betreibt biblisch-theologische Reflexionen praktischer und organisatorischer Entscheidungen im Kirchenkreis. Er ist zuständig für die Vorbereitung landeskirchlich angeforderter Stellungnahmen der Kreissynode (Gottesdienstordnungen, Kirchengesetze u.a.). Er erarbeitet theologische Stellungnahmen zu gesellschaftlichen Fragen und berät in theologisch strittigen Sachfragen.
Gremium
Die 11 Mitglieder müssen die Befähigung zum Presbyteramt haben und im Kirchenkreis wohnen. Mindesten die Hälfte der Mitglieder müssen der Kreissynode angehören. Die Mitglieder sollten in ihrer theologischen Prägung das vielfältige Spektrum des Kirchenkreises repräsentieren. Die Zusammensetzung sollte möglichst ausgewogen zwischen Theologen und Nichttheologen sein.
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