 |
Finanzausschuss
Vorsitzender
Rolf Marxmeier Neunkirchen
Aufgaben
Alle Beschlüsse des Finanzausschusses sind Vorschläge an den Kreissynodalvorstand bzw. an die Synode. Allein dort werden rechtskräftige Beschlüsse gefasst. Zuständig ist der Finanzausschuss für die Festlegung der Eckdaten für die Kirchensteuerverteilung, für die Aufstellung des Haushaltsplanes des Kirchenkreises und Vorlage an die Synode. Er regelt die Grundsatzfragen der Finanzierung bzw. Budgetierung der Fachreferate, berät Finanzierungsanträge für Baumaßnahmen, Veranstaltungen, Aktionen und die Personalkosten des Kirchenkreises und der Kirchengemeinden. Er ist zuständig für die Erstellung von Richtlinien für Projekt- und Aufgabenfinanzierungen als Vorschlag an die Synode.
Gremium
Die 11 Mitglieder müssen die Befähigung zum Presbyteramt haben und im Kirchenkreis wohnen. Mindestens die Hälfte der Mitglieder müssen der Kreissynode angehören. Fachliche Kompetenzen wie kaufmännische, verwaltungstechnische betriebswirtschaftliche Kenntnisse, Bankfachkenntnisse oder steuerfachliche Kenntnisse sowie Interesse an finanzpolitischen Beratungen, kirchlichen Ordnungen, Gesetzen und Verfügungen sind Voraussetzung.
|